Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format (Datensatz) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Eine PDF-Rechnung ist KEINE E-Rechnung.
Ab dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Bis 31.12.2027 bleiben Papierrechnung und andere elektronische Rechnung zulässig (Übergangsphase). Ab dem 01.01.2027 tritt die Pflicht zu Ausstellung einer E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B- Umsätze) ein.
Sprechen Sie uns an, wir werden Sie auch bei dieser gesetzlichen Neuerung unterstützen und Ihr Unternehmen auf E-Rechnung vorbereiten.