Grundsteuer – Reform auf den 01.01.2022

Wie Sie vielleicht bereits durch ein Informationsschreiben Ihrer Kommune erfahren haben, wird die Bundesregierung Sie Anfang dieses Jahres auffordern, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen. Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde.

Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Eigentum befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen.

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022
bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen.

Daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.

Wir als Kanzlei stehen Ihnen selbstverständlich in dieser Sache zur Seite und werden die entsprechende Steuererklärung gerne für Sie erstellen.

Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist. Wir sind gerne mit Ihnen im Austausch und helfen Ihnen in der Art und Weise, wie Sie es von uns gewohnt sind.

Sie möchten sich bereits jetzt vorbereiten?

Rufen Sie uns an!